Annahmen. Steuersätze 2026 (BMF):
Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 € (Single).
Freiwillige GKV mit ermäßigtem Beitragssatz 14,0 % + 2,9 % Zusatz, Pflegeversicherung 4,2 %
kinderlos / 3,6 % mit Kindern, BBG 5.812,50 €/Monat. KV/PV-Bemessung umfasst Erwerbseinkommen
und Ausschüttungen (freiwillig Versicherte). KSt 15 % + Soli, Gewerbesteuer-Messzahl 3,5 %,
Anrechnungsfaktor 4,0 (§ 35 EStG). Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (keine
RV/AV-Pflicht). Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Single) berücksichtigt.
Ausgeklammert. Umsatzsteuer (durchlaufender Posten),
Kirchensteuer, private Altersvorsorge, Verlustverrechnung, weitere Einkünfte, Werbungskosten
über Pauschbetrag, GmbH-Gründungs- und Beratungskosten.
Keine Steuerberatung – nur ein Modell zur Größenordnung. Für die echte Entscheidung
gehört eine individuelle Beratung dazu.